Startseite
23.11.2021
Gesamt- und Konzernbetriebsrat: Verbesserungen bei Erfolgsbeteiligung ab 1. Januar 2022

Nach Verhandlungen des Entgeltausschusses des Gesamt- und Konzernbetriebsrats (GKBR) mit dem Arbeitgeber konnten diverse Punkte im Sinne der Beschäftigten von Schaeffler angepasst werden!

Gesamt- und Konzernbetriebsrat: Verbesserungen bei Erfolgsbeteiligung ab 1. Januar 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Sitzung des GKBR am Dienstag, 09.11.2021 hat das Gremium einer Neufassung der Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) „Erfolgsbeteiligung“ zugestimmt. Die überarbeitete KBV wurden zwischen dem Entgeltausschuss des GKBR sowie Vertretern des Arbeitgebers verhandelt und gilt ab dem 01.01.2022. Im Folgenden werden einige Neuerungen vorgestellt.

• Der Pauschalbetrag beträgt zukünftig 1.246,39 Euro bei 100-prozentiger Zielerreichung. Prozentuale Entgelterhöhungen des IGM-Bezirks „Bayern“ werden bei der Höhe der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

• Die Erfolgsbeteiligung wird pauschal, d. h. monatsgenau bis spätestens zum 30.04. ausgezahlt. Endet das Arbeitsverhältnis vor Erreichen des Auszahlungsstichtags, wird der Pauschalbetrag monatsgenau (1/12-Regelung) ausgezahlt.

• Kolleginnen und Kollegen in der aktiven Phase der Altersteilzeit (ATZ) erhalten die Erfolgsbeteiligung in voller Höhe. Beim Wechsel in die passive Phase der ATZ, werden die Monate der aktiven Phase monatsgenau ausgezahlt.

• Eine Nutzung von Kurzarbeit oder des Tarifvertrags „Beschäftigungssicherung“ (TV Besch) führt nicht zu einer Reduzierung der Erfolgsbeteiligung.

• Auszubildende, DH-Studenten (Duale Hochschule), Studium Plus Studenten und Two-in-One-Studenten erhalten einen Einmalbetrag, dessen Höhe sich in Abhängigkeit des Ausbildungsjahres zum Auszahlungszeitpunkt berechnet.

• Im Todesfall erhalten die in § 12 Manteltarifvertrag des IGM-Bezirks „Bayern“ aufgezählten Hinterbliebenen die Pauschalzahlung. Diese Regelung gilt auch an allen anderen Standorten.

• Nicht anspruchsberechtigt sind unter anderem:
o Ferienarbeiter, Praktikanten, Bacheloranden, Masteranden, Werkstudenten, Aushilfen.
o Kolleginnen und Kollegen, die im Berechnungsjahr verhaltensbedingt gekündigt werden.
o Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn endet oder beendet wird.

Unverändert sind die drei gleichgewichteten Komponenten zur Berechnung der Erfolgsbeteiligung. Diese sind:
1. Schaeffler Perfomance Beitrag global,
2. Qualität und
3. Liefertreue.

HINWEIS:
Dadurch, dass die KBV ab dem 01.01.2022 ihre Gültigkeit entfaltet, gilt die 1/12-Regelung auch erst ab dem 01.01.2022. Das bedeutet, dass bis Jahreswechsel die derzeitige Version der KBV gilt, in welcher eine neunmonatige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Zahlung geregelt ist. Somit erhalten die Kolleginnen und Kollegen, die spätestens bis zum 31.03.2021 eingestellt wurden, die Zahlung der Erfolgsbeteiligung für das Jahr 2021.

 

Jürgen Schenk: „Die KBV „Erfolgsbeteiligung“ ist ein Verhandlungserfolg der IG Metall sowie des GKBR!“

Grundlage der KBV ist die Zukunftsvereinbarung aus dem Jahr 2009, vereinbart zwischen den Gesellschaftern der Schaeffler-Gruppe und der IG Metall

Jürgen Schenk, Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Schaeffler Technologies AG & Co. KG und Sprecher des Entgeltausschusses, führt aus: „Die erzielten Verbesserungen in der KBV „Erfolgsbeteiligung“ sind aus meiner Sicht durchweg positiv für unsere Kolleginnen und Kollegen zu bewerten. Die Gespräche mit dem Arbeitgeber zur Neufassung der KBV „Erfolgsbeteiligung“ fanden auf Initiative der Betriebsräte statt.

Die Verhandlungen verliefen konstruktiv und der Arbeitgeber war an dieser Stelle bereit unsere Ideen aufzunehmen. Einige Schlaglichter sind aus meiner Sicht die 1/12-Regelung bezüglich des Zahlungsanspruchs der Erfolgsbeteiligung, die Weitervererbung des Berechtigungsanspruchs an Hinterbliebene sowie die Tarifdynamik des Auszahlungsbetrags.

An dieser Stelle erinnere ich an die Entstehungsgeschichte der KBV „Erfolgsbeteiligung“. Die Erfolgsbeteiligung wurde im Rahmen der Übernahme von Continental durch Schaeffler im Jahr 2009 und die damit immense Verschuldung von Schaeffler vereinbart. Hintergrund ist eine abgeschlossene Zukunftsvereinbarung zwischen Gesellschaftern der Schaeffler-Gruppe und der IG Metall. Unterschrieben wurde die Zukunftsvereinbarung von Maria-Elisabeth Schaeffler, Georg Schaeffler sowie Berthold Huber, dem damaligen ersten Vorsitzenden der IG Metall.

In dieser Zukunftsverein-barung wurde unter anderem die Sicherung von Arbeitsplätzen und Standorten vereinbart, ein Ausbau der Mitbestimmungsrechte fixiert und beide Seiten stimmten überein, dass die Möglichkeit zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden soll.

Die Schaeffler-Beschäftigten sollten somit an zukünftigen Gesellschaftsanteilen beteiligt werden. Die Diskussion um die Kapitalbeteiligung ist derzeit, in Absprache mit der IG Metall, ausgesetzt, da eine Erfolgsbeteiligung in der Schaeffler-Gruppe gezahlt wird.

Die heute vorliegende Form der KBV „Erfolgsbeteiligung“ beruht also auf einem Verhandlungserfolg der IG Metall sowie des Gesamt- und Konzernbetriebsrats und ist keine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers!“

Die KBV ist auf der sCONNECT-Seite des GKBR zu finden.

Druckansicht