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23.11.2021
Gesamt- und Konzernbetriebsrat: Abschließende Stellungnahme zum Fahrradleasing

Kein Fahrradleasing bei Schaeffler – Mitarbeiter-Vorteilsprogramm „eBike“ ermöglicht aber Nutzung von Großkundenrabatt und zweimal im Jahr eine Null-Prozent-Finanzierung

Symbolfotos: Zwei beispielhafte Elektrofahrräder (Wikipedia)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen hiermit abschließend auf die inzwischen über vierjährige Diskussion zur Bruttoentgeltumwandlung für Fahrradleasing bei Schaeffler eingehen.

Ein von Befürwortern gerne zitiertes Beispiel ist Bosch. Dort wurde zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vereinbart, dass Nichttarifbestandteile für das Fahrradleasing umgewandelt werden, wie etwa die Erfolgsbeteiligung. Dies ist aus Gewerkschaftssicht unproblematisch.

Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat bei Schaeffler hat in Abstimmung mit der IG Metall eine ähnliche Lösung für Schaeffler vorgeschlagen und dazu eine ausgearbeitete Konzernbetriebsvereinbarung vorgelegt. Demnach könnte die jährliche Erfolgsbeteiligung bei Schaeffler für das Fahrradleasing genutzt werden. Der Arbeitgeber hat diese Lösung nicht unterstützt. Damit sind die Einflussmöglichkeiten von Seite der Arbeitnehmervertretung ausgeschöpft.

Modelle zur Bruttoentgeltumwandlung für Dienstfahrzeuge sind problematisch. Sie können zu finanziellen Forderungen der Sozialkassen an die Beschäftigten führen. Deshalb wälzen die Leasinggesellschaften das Risiko auf die Beschäftigten ab. Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat unterstützt jede Maßnahme zur Gesundheitsförderung, die seriös und gesetzeskonform ist. In dieser Hinsicht bot Schaeffler lange Zeit sein Mitarbeiter-Vorteilsprogramm "eBike" an, das zum Januar 2022 auslaufen wird.

Mit kollegialen Grüßen
Gesamt- und Konzernbetriebsrat von Schaeffler

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