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13.01.2022
Schweinfurt: Antragsfrist für T-ZUG 2022 läuft Ende Januar aus!

Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt Nr. 02 vom Januar 2022 über die Verlängerung der Anmeldefrist für die tariflichen T-ZUG-Tage

Verlängerung der Anmeldefrist für die T-ZUG-Tage für alle

Umwandlung „Geld in Zeit“ für alle möglich

Der Betriebsrat konnte mit dem Arbeitgeber erneut die Öffnung der T-ZUG-Tage für alle tariflichen Mitarbeiter an den Standorten Schweinfurt und Kitzingen vereinbaren.

Die Öffnung gilt für alle tariflichen Mitarbeiter, auch in Teilzeit, ohne Anspruchsvoraussetzung (Schicht/Pflege/Kind), die mit dem Stichtag 31.07.2021 eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorweisen können.

Durch diese Vereinbarung besteht die Möglichkeit das tarifliche Zusatzgeld (27,5 % eines Monatsentgeltes mit Auszahlung jeweils am 31.Juli) in einen Freistellungsanspruch von 6 Tagen, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit in einer 5-Tage-Woche, umzuwandeln. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf weniger als 5 Tage ergibt sich ein anteiliger Freistellungsanspruch. Grundlage für die Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes ist der §10 A MTV.

Bei der zeitlichen Festlegung der T-ZUG-Tage sind die Wünsche des Arbeitnehmers im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen und analog zu den Urlaubstagen zu verplanen.

Die erweiterte tarifliche Freistellungszeit gilt nicht für AT-Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, Ersteller von Abschlussarbeiten, Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. mit unterschriebenen Altersteilzeitverträgen und Leiharbeiter. Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann auf freiwilliger Grundlage für jeden Arbeitnehmer, der die tariflichen Freistellungstage in Anspruch nimmt, mit einem anderen Arbeitnehmer des Betriebes die die Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Stunden jährlich vereinbart werden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Arbeitszeit erfolgt ohne Mehrarbeitszuschläge.

Die Antragsfrist beginnt ab sofort und endet am 31.01.2021.

Antragsformulare finden sie digital im S-Connect oder in gedruckter Form beim Betriebsrat. Soweit bis zum 28.02.2022 des laufenden Jahres keine Ablehnung erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt.

Der Erfolg einer starken Interessenvertretung

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