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15.01.2022
Betriebsratswahl: Bundesarbeitsminister Heil will Betriebsratsgründung erleichtern

Arbeitnehmer sollen es in Zukunft leichter haben, Betriebsräte zu bilden. Mit einer Verschärfung des Strafrechts sollen Staatsanwaltschaften dann auch ohne Anzeige ermitteln können, wenn Arbeitgeber die Gründung behindern.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Quelle: Wikipedia)

Erleichterung von Betriebsratsgründungen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen durch Arbeitgeber solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen".

Geld- oder Freiheitsstrafe für Behinderung der BR-Wahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl (BR-Wahl) ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. "In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen", sagte Heil. "Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen."

BR-Gründung: "Viele trauen sich nicht aus Angst um den Job"

Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 im Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen", sagte Heil. Künftig werde es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang habe, um Ermittlungen aufzunehmen, erklärte Heil. "Das Gesetz werden wir entsprechend ändern."

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