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24.11.2008
Urteile im AUB-Prozess

Im seit September laufenden AUB-Prozess wurden am Montag die Urteile gegen die beiden Angeklagten Wilhelm Schelsky und Johannes Feldmayer verkündet: Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte viereinhalb Jahre Haft gegen den früheren AUB-Vorsitzenden und zwei Jahre auf Bewährung gegen Siemens' ehemaligen Finanzchef.

Mit dem Urteil bleiben die Richter hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die sechs beziehungsweise dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

Der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Werner Neugebauer kommentierte das Urteil: "Mit versteckten Zahlungen in Millionenhöhe an die Pseudogewerkschaft AUB hat Siemens versucht, einen verlängerten Arm des Arbeitgebers im Betriebsrat zu installieren. Damit wurde der Mitbestimmung und der Demokratie im Betrieb schwerer Schaden zugefügt. Dass die Pläne der Verantwortlichen letztlich nicht aufgingen, ist einzig dem Engagement der IG Metall-Betriebsräte im Unternehmen zu verdanken."

Das Verfahren habe bewiesen, dass die AUB keineswegs so unabhängig ist, wie sie selber es immer behauptete, erklärte Neugebauer weiter. Im Prozess seien viele interessante Details bekannt geworden, wie die AUB von den jeweiligen Siemens-Verantwortlichen finanziell, organisatorisch und politisch gepäppelt wurde. Nun sei "ein für alle Mal klar, dass solche Beeinflussungen von Betriebsratswahlen illegal und strafbar sind. Wir erwarten, dass die Unternehmensleitung sich künftig strikt neutral verhält und solche verbotenen Eingriffe in die betriebliche Mitbestimmung fortan unterbleiben - bei Siemens, aber auch in allen anderen Unternehmen."

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