Thema in dieser Ausgabe: "abgemeldet und abgeschrieben?" Was tun wenn man als Leiharbeitnehmer beim Entleihbetrieb abgemeldet wird und der Verleiher (Arbeitgeber) kündigt? Als IG Metall Mitglied wird man nicht alleine gelassen!
Was tun bei Kündigung wegen Auftragsmangel?
Sind Sie betroffen?
Beachten Sie folgende 3 Punkte, wenn Sie gekündigt werden:
1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen! Unterschreiben Sie nichts! Insbesondere keine Verzichtserklärungen, Ausgleichsquittungen oder Ähnliches. Bestehen Sie darauf, sich alles in Ruhe – zu Hause – durchlesen zu dürfen.
2. Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Sie führen grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
3. Sprechen sie mit Ihrer IG Metall-Verwaltungsstelle. An über 150 Orten in Deutschland werden IG Metall-Mitglieder kompetent beraten.
IG Metall Verwaltungsstellensuche: LINK
Was die IG Metall konkret für mich tun kann:
Für Leiharbeitnehmer lohnt sich eine Mitgliedschaft auch bei Arbeitslosigkeit. Gegen eine Kündigung können die Betroffenen binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Mitglieder der IG Metall erhalten kostenlosen Rechtsschutz, im übrigen auch bei Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur oder dem Leistungsträger des Arbeitslosengeldes II.