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10.01.2013
Zahlt Schaeffler einen Extra-Zuschlag für Leiharbeiter?

Einigung beim Geld. Übernahmeverpflichtung offen.

Seit November 2012 haben alle Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie Anspruch auf einen Branchenzuschlag, der ab der 7. Einsatzwoche gezahlt wird. Das ist ein Erfolg des Tarifvertrags, den die IG Metall 2012 mit den Branchenverbänden der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hat.

Parallel dazu hat die IG Metall im Mai 2012 einen Tarifvertrag mit den Metallarbeitgebern über die Einsatzbedingungen für Leiharbeitnehmer und die Mitbestimmung in den tarifgebundenen Betrieben der Metallindustrie geschlossen. Nach diesem Tarifvertrag hat ein Leiharbeitnehmer nach 24 Monaten ununterbrochenem Einsatz Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Durch Betriebsvereinbarungen können andere Regelungen vereinbart werden.

Verhandlungen seit Herbst

Seit 2010 gab es bei Schaeffler betriebliche Vereinbarungen über eine Schaeffler-Aufzahlung für Leiharbeiter. Übernahme etc. waren darin nicht geregelt.

Mit den Tarifverträgen von 2012 zur Leiharbeit sind jetzt die Grundlagen geschaffen, die Lage der Leiharbeiter und die Mitbestimmung bei der Leiharbeit deutlich zu verbessern. Deshalb verhandeln Betriebsräte und IG Metall seit Herbst 2012 mit dem Unternehmen über eine konzernweite Vereinbarung. Dabei hat der Arbeitgeber seine Bereitschaft erklärt, die Bezahlung der Leiharbeiter über den Branchenzuschlag hinaus deutlich zu verbessern.

Verhandlungsstand: Gleiches Grundentgelt auch für Leiharbeitnehmer

  • Alle Leiharbeiter bei Schaeffler sollen ab dem ersten Arbeitstag eine gestaffelte Aufzahlung bekommen – unabhängig vom tariflichen Branchenzuschlag, der erst nach 6 Wochen Einsatz fällig wird.
  • Die Aufzahlung berechnet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden.
  • Equal Pay: Mit Branchenzuschlag und der Schaeffler-Aufzahlung erreicht ein/e LeiharbeiternehmerIn nach spätestens sechs Monaten das Grundentgelt der vergleichbaren Entgeltgruppe Metallindustrie.
  • Die Vereinbarung soll konzernweit rückwirkend ab 1.1.2013 gelten.

Offen: Thema Übernahme

Tariflich hat ein Leiharbeitnehmer nach 24 Monaten Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Aber Schaeffler will eine Übernahmeverpflichtung erst nach 4 Jahren ununterbrochenem Einsatz eines Leiharbeitnehmers.

Die Position der Betriebsräte und der IG Metall: Es gilt die tarifliche Übernahmeverpflichtung nach 24 Monaten. Abweichend davon kann mit dem lokalen Betriebsrat die Übernahme nach spätestens 48 Monaten vereinbart werden.

Wir meinen: Solch eine betriebliche Öffnung gibt dem Unternehmen genügend Flexibilität. In der Praxis wird es ohnehin nur um wenige Leiharbeitnehmer gehen, die so lange beschäftigt, aber noch nicht von Schaeffler übernommen sind.

Wir hoffen auf eine Einigung rechtzeitig vor dem Monatsende.
 

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