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08.11.2013
Warum Tarif?

Tarifverträge sind eine faire und auch ökonomisch sinnvolle Einrichtung

Entgelterhöhung mit und ohne Tarif

Entgelterhöhung mit und ohne Tarif

Warum gibt es Tarifverträge? Tarifverträge regeln den Arbeitsmarkt, in dem sie als Kollektivverträge verbindliche Vorgaben für die individuellen Arbeitsverträge machen. Sie greifen dadurch sinnvoll in die Marktbeziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ein. Der Preis für die Arbeit wird so der möglichen Konkurrenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander zumindest teilweise entzogen. Tarifverträge bieten also den abhängig Beschäftigten einen fairen Schutz.

Sie sorgen außerdem dafür, dass diese an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben (Verteilungsfunktion) und ermöglichen ihnen insgesamt eine Beteiligung an der autonomen Regelung der Arbeitsbedingungen (Gestaltungsfunktion).

Tarifverträge sind jedoch nicht nur für die Beschäftigten sinnvoll: Aus Arbeitgebersicht übernehmen die Tarifverträge eine Kartellfunktion und schaffen dadurch einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten. Hinzu kommt ihre Friedens- und Ordnungsfunktion: Während der Laufzeit der Verträge besteht Friedenspflicht; es darf nicht gestreikt werden. Damit erhält der Arbeitgeber die für ihn wichtige gesicherte Planungs- und Kalkulationsgrundlage.

Bei Flächentarifverträgen wird der Konflikt um Entgelt und Arbeitszeiten darüber hinaus von den Betrieben ferngehalten und auf die Verbände verlagert (Koordinierungsfunktion).

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