Startseite
29.11.2013
Arbeitsdirektor stellt Tarifzuständigkeit in Frage

In der Metallbranche gibt es auf Basis des IG Metall Branchentarifvertrages einen Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer, gestaffelt nach Einsatzdauer.

Dieser Branchenzuschlag wird nicht an allen Standorten an die Leiharbeitnehmer gewährt.
Für die Standorte der Schaeffler Automotive Aftermarket (Langen, Köln, Hamburg) bestreitet der Arbeitsdirektor die Tarifzuständigkeit der IG Metall.
Dies ist eine untragbare Situation und gegenüber den betroffenen Leiharbeitnehmern in höchsten Maße unfair. Diese Zuschläge dienen schließlich dazu, Lohndumping zu minimieren und die gesetzliche Vorgabe des „Equal Pay – Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wenigstens ansatzweise zu erreichen.

Aus diesen Gründen hat der IG Metall Bayern Bezirksleiter und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Wechsler das Unternehmen schriftlich aufgefordert, die Umsetzung der Tarifbindung zügig fortzuführen und die Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer an allen Standorten zu bezahlen. Wesentliche Begründung für diese Forderung ist neben dem gemeinsamen Weg aus der Zukunftsvereinbarung auch die Überzeugung, dass die Schaeffler Gruppe unzweifelhaft ein Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie ist und damit die entsprechenden Tarifverträge anzuwenden sind.

Eine offene Andeutung im Antwortschreiben von Hr. Mirlach lässt angesichts der laufenden Diskussionen über das zukünftige Logistikkonzept bei Schaeffler aufhören:

„In Anbetracht der derzeitigen Situation, sowie der vor uns liegenden Diskussion über das zukünftige Logistikkonzept sehe ich (Arbeitsdirektor Mirlach; Anmerkung der Redaktion) daher keinen Handlungsbedarf, an der bestehenden Praxis große Änderungen vorzunehmen“.

In einem Spitzengespräch soll nochmals ein Versuch zur Einigung gemacht werden.


Aber das Signal ist deutlich:


„Wer verbindliche und faire Arbeitsbedingungen will, muss diese mit der IG Metall erstreiten!“

Druckansicht