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28.11.2013
IndustriAll Europe fordert uneingeschränkte Einbeziehung der europäischen Betriebsräte in grenzüberschreitende Umstrukturierungsfälle

Der unternehmenspolitische Ausschuss von industriAll European Trade Union ist am 15. und 16. Oktober in Luxemburg zu einer Besprechung über Weiterentwicklungen in Unternehmen und grenzüberschreitende Umstrukturierungsfälle zusammengekommen.

Die durch die Finanz-und Wirtschaftskrise zugenommenen Unternehmenszusammenbrüche, Umstrukturierungsprozesse und Produktionsverlagerungen haben allesamt den auf die Arbeiternehmer in der verarbeitenden Industrie in ganz Europa verstärkt. Während die Arbeiternehmer mit enormen Arbeitsplatzverlusten konfrontiert werden, haben Unternehmensstrategien zu einer Ausspielung der Arbeiternehmer gegeneinander geführt, Sozialdumping und prekäre Arbeitsbedingungen erzeugt sowie soziale und gewerkschaftliche Rechte untergraben.

Viele Unternehmen respektieren die Rechte hinsichtlich Unterrichtung und Anhörung nicht. Auch wenn die Neufassung der Richtlinie 2009/38 zu Europäischen Betriebsräten (EBR) den Arbeitnehmern im Falle von grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturierungen verstärkte Rechte verleihen, werden EBR noch zu häufig mit vollendeten Tatsachen konfrontiert. Sie werden nicht zur rechten Zeit über geplante Unternehmensentscheidungen unterrichtet und zu Rate gezogen. Sie haben weder Zeit, noch Mittel um Gegenanträge vorzubringen oder um an alternativen Lösungen für die angekündigten Umstrukturierungspläne zu arbeiten.

Der unternehmenspolitische Ausschuss von industriAll Europe (verantwortlich für die 550 von industriAll Europe abgedeckten EBR) vertritt mehr denn je die Meinung, dass die neu definierte Rolle der EBR in den Umstrukturierungsfällen voll ausgeschöpft werden sollte. Die EBR müssen das Recht auf frühzeitige Information fordern und erhalten, wodurch sie dann mit den von der Unternehmensführung vorgeschlagenen Plänen vertraut gemacht werden. Sie müssen auch das Recht auf Koordinierung und Vertretung einer gemeinsamen europäischen Meinung gegenüber dem Verordnungsentwurf der Unternehmensleitung fordern und erhalten. Ordnungsgemäße Beratungen auf europäischer Ebene stellen nunmehr ein Grundrecht für Europäische Betriebsräte dar!

Die Einbeziehung von Arbeitnehmern ist vielmehr der Schlüssel zur Gewährleistung einer langfristigen unternehmensbezogenen Durchführbarkeit. Unternehmen sind offensichtlich stabiler und wenn ihre Arbeitnehmer durch Information, Anhörung und Beteiligungsrechte, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, aktiv einbezogen werden.

In grenzüberschreitenden Fällen von Unternehmensumstrukturierung, ist eine starke Koordinierung innerhalb der EBR, aber auch mit den Gewerkschaften und dem Europäischen Gewerkschaftsverband mehr denn je erforderlich. Der unternehmenspolitische Ausschuss von industriAll Europe ruft sämtliche Mitglieder der EBR und Gewerkschaften auf, die neuen Rechte der Europäischen Betriebsräte vollständig zu fordern und davon Gebrauch zu machen. Eine strenge europäische Koordinierung mit allen betroffenen Parteien ist wesentlich. Völlige Transparenz und ein vollständiger Informationsfluss müssen bei sämtlichen Gewerkschaften und EBR-Mitgliedern gewährleistet sein. Gemeinsame europäische Positionen müssen vor der Aufnahme lokaler Verhandlungen entwickelt werden.

Die Koordinierung zwischen den Gewerkschaften muss, zusammen mit den EBR, auf die Schaffung der Voraussetzungen für europäische Rahmenvereinbarungen hinarbeiten, wodurch die Gewerkschaften auf nationaler Ebene ihre Stärken zusammenzubringen und hohe gemeinsame Maßstäbe für Arbeitnehmer in ganz Europa aushandeln. Hierdurch werden faire und sozialverträgliche Lösungen geboten und eine Ausspielung der Arbeiter gegeneinander verhindert.

Gemeinsame europäische Aktionen sollten in Betracht gezogen und gegebenenfalls organisiert werden. All dies sollte in Zusammenarbeit und Solidarität mit allen Arbeitnehmer des betreffenden Unternehmens in Europa erfolgen. Jeder Umstrukturierungsfall betrifft sämtliche Arbeitnehmer und Gewerkschaften des Unternehmens. Offensichtlich muss die Koordinierung dieser Politik auf Unternehmensebene durch den EBR-Koordinator von industriAll Europe übernommen werden.

Der unternehmenspolitische Ausschuss von industriAll Europe kam überein weiter an einer gemeinsamen Politik hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierung zu arbeiten. Ferner wird diese Politik die besondere Rolle definieren, welche die Europäischen Betriebsräte in Fällen der grenzüberschreitenden Umstrukturierung spielen. Sie wird auch die Rolle der lokalen und nationalen Gewerkschaften sowie die des Europäischen Gewerkschaftsverbandes definieren. Eine besondere Bedeutung wird der Umsetzung dieser Politik in die tägliche Arbeit der EBR und der
Gewerkschaften beigemessen.

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