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19.03.2014
Wie geht es weiter mit den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz?

Schwarz-Rote Bundesregierung schließt eine neue Verordnung nicht aus

Inhalte Anti-Stress-Verordnung IGM

Vorgeschlagene Inhalte einer Anti-Stress-Verordnung der IG Metall

Wie am heutigen 19. März veröffentlicht, schließt die Bundesregierung nicht aus, dass es in Zukunft eine eigenständige Verordnung, zum Beispiel in Form einer Anti-Stress-Verordnung, zum Schutz vor Mobbing geben kann. Eine solche Verordnung hatte die IG Metall vorgeschlagen.

Vor einer entsprechenden Entscheidung müssten allerdings zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erhoben werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) habe dazu bereits ein Forschungsprojekt konzipiert. Dort hält die Bundesregierung gleichzeitig fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz "ein ernstes gesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen" sei.

Nach dem 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könne Mobbing eine unzulässige Benachteiligung aus den im Gesetz aufgeführten Diskriminierungsgründen darstellen. Insofern enthalte das geltende Recht bereits einen angemessenen Schutz für Mobbing-Opfer.

Die Schaffung spezieller Regelungen stelle sich aus Sicht der Regierung jedoch als schwierig dar, weil Mobbing vielfältige Erscheinungsformen habe.

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