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22.12.2015
Arbeitsruhe am 4. Adventsonntag 20.12.2015 bei Amazon in Rheinberg

Für Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit entstehender großer Schaden nicht erkennbar urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 4. Adventsonntag im Eilverfahren untersagt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war Amazon durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Amazon Fulfillment Germany GmbH nun im Eilverfahren die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 4. Adventsonntag untersagt.


Eilantrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Einsatz der Arbeitskräfte war erfolglos geblieben.

Der daraufhin von Amazon beim Verwaltungsgericht gestellte Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können, ist erfolglos geblieben. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.

Mehr über den Tarifkonflikt bei Amazon:
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