Im aktuellen "Infoblatt kompakt Nr. 04/2017" erläutert die Arbeitnehmervertretung die neue Regelung der Konzern-Erfolgsbeteiligung – Rechenformel gilt bereits für bevorstehende Erfolgsbeteiligung im Jahr 2018
Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat schreibt in seinem aktuellen "Infoblatt kompakt Nr. 04/2017" einleitend: "Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem Jahr 2011 gibt es bei Schaeffler eine Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) zur Erfolgsbeteiligung. Sie geht auf die Vereinbarung zwischen IG Metall und Schaeffler von 2009 zurück. In der KBV ist festgelegt, dass die Belegschaft in Deutschland jährlich am Konzernerfolg beteiligt wird.
Wir freuen uns, dass die Beschäftigten inzwischen seit sieben Jahren finanziell von der Regelung profitieren, die der Konzernbetriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat. Der Vorstand möchte nun schon ab 2017 die Rechenformel der Erfolgsbeteiligung ändern. Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat hat dem zugestimmt." Der vollständige Text des "Infoblatt kompakt" findet sich im Flugblatt, das als Datei beigefügt ist.