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27.08.2018
Schwerbehindertenvertretungen: Vorbereitungen für Wahlen laufen an

Im Oktober/November 2018 werden – turnusgemäß nach vier Jahren Amtszeit – die Schwerverhindertenvertretungen (SBVen) neu gewählt

Die Wahlvorbereitungen laufen mit dem Ende der Urlaubszeit gerade an bzw. sind bereits in vollem Gange. In vielen Betrieben werden deshalb Kandidatinnen und Kandidaten für die Schwerbehindertenvertretung gesucht, auch bei Schaeffler.

Das Motto der diesjährigen Wahl lautet: "Gute Arbeit – barrierefrei – Deine SBV-Wahl 2018". Die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) findet in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten statt. Von einer starken SBV profitieren alle Beschäftigten – denn Schwerbehindertenvertreter setzen sich für alters- und die Gesundheit erhaltende Arbeit ein, gleichberechtigte Teilhabe sowie Prävention von Behinderungen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Beschäftigte, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Wählbar sind alle Beschäftigten, die dem Betrieb mehr als sechs Monate angehören und die mindestens 18 Jahre alt sind.

Die Schwerbehindertenvertretungen bei Schaeffler sprechen jetzt Kolleginnen und Kollegen an, um sie für die Kandidatur zu gewinnen. Unsere Bitte: Trau dich, mach' mit! Die Wahl der SBV ist geheim, unmittelbar und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Je nach Anzahl der Wahlberechtigten wird das vereinfachte oder förmliche Wahlverfahren angewandt.

Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren muss angewendet werden in Betrieben mit 5 bis 49 wahlberechtigten Behinderten oder gleichgestellten Beschäftigten und sofern der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht. Im vereinfachten Wahlverfahren ist keine Briefwahl vorgesehen. Das bedeutet: Nur die können ihr Wahlrecht ausüben, die als Wahlberechtigte in der Wahlversammlung auch anwesend sind.

Das förmliche Wahlverfahren dagegen ist anzuwenden in Betrieben mit über 49 Wahlberechtigten. Der Wahlvorstand stellt hier eine Liste der Wahlberechtigten auf. Es erfolgt automatisch der Versand der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten, die auf der Wählerliste aufgeführt sind. Im IG Metall-Extranet und bei den -Geschäftsstellen gibt es Arbeitshilfen und Werbematerialien.

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