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22.11.2018
Schweinfurt: Regelung zum tariflichen Zusatzgeld

Der Rundbrief Nr. 12/2018 des Schaeffler-Betriebsrats Schweinfurt informiert über die Betriebsvereinbarung zum IG Metall-Tarifvertrag "Tarifliches Zusatzgeld" (TV T-ZUG)

Der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ sieht vor, dass die Umsetzung der beantragten Freistellungszeit mit
dem Betriebsrat zu beraten ist. Mit der Betriebsvereinbarung vom 22.11.2018 ist die Beratung abgeschlossen. Demnach wird allen Arbeitnehmern bei Schaeffler Schweinfurt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die Antragsfrist eingehalten haben, grundsätzlich die Freistellung gewährt.

Der Anspruch wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Mitarbeiter in Teilzeit und verkürzter Vollzeit erweitert (Nachfrist 31.12.2018). Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer können – soweit die Anspruchsvoraussetzungen NICHT erfüllt sind – nach mindestens 2-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit das tarifliche Zusatzgeld umwandeln. Die Freistellungszeit beträgt hierbei sechs Tage (Nachfrist 31.12.2018).

Bei der zeitlichen Festlegung sind 28 Tage Jahresurlaub und 3 Wochen „fixierte“ Freischichten im 3-Schichtbetrieb zu verplanen und von der Führungskraft zu genehmigen. Danach kann auf die Freistellungstage zugegriffen werden. Wir empfehlen im Schichtbetrieb auch diese Tage zu verplanen, wenn die Inanspruchnahme sichergestellt werden soll! Streitfälle bei der Festlegung der Freistellungszeit werden in einer paritätischen Kommission aus Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden.

Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann auf freiwilliger Basis Zeitguthaben von bis zu 50 Stunden im Jahr pro Arbeitnehmer aus Zeitkonten ausbezahlt werden. Dazu wird noch eine freiwillige Betriebsvereinbarung verhandelt. ––– Umfangreichere Informationen folgen dann bei der Betriebsversammlung bzw. in schriftlicher Form. Die Betriebsversammlung des Betriebsrats Schweinfurt findet am 30.11.2018 ab 09:00 Uhr sowie am 03.12.2018 ab 12:30 Uhr statt.

 

 

 

 

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