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24.09.2019
Schwerbehindertenversammlung bei Schaeffler Schweinfurt

Rund 120 schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen folgten der Einladung und nahmen am 24.09.2019 an der Schwerbehindertenversammlung teil.

Zu Beginn der Veranstaltung wies die Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung, Clarissa Wohlfart, in ihrem Bericht auf die Nachwirkung des Schwerbehindertenausweises hin. Diese Nachwirkung soll nicht nur bei Schaeffler Schweinfurt, sondern deutschlandweit angewandt werden.

Anschließend berichtete sie darüber, dass der Anspruch auf den Tarifvertrag „T-ZUG“ dank Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten beim Arbeitgeber deutschlandweit durchgesetzt werden konnte. Der Freistellungsanspruch beträgt in diesem Fall sechs Tage.

Auch stellte Wohlfart mehrere Statistiken vor, zum einen über den Altersdurchschnitt der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, zum anderen über die Wiedereingliederungstage am Standort in den letzten fünf Jahren.
Unter der Überschrift „Abbau von Vorurteilen und Barrieren“ informierte sie über die Umsetzung der Konzernbetriebsvereinbarung zur Inklusion, wobei es das Hauptziel ist, für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu finden.

Abschließend zeigte sie noch Bilder von erfolgreich umgesetzten Baumaßnahmen, wie z. B. die Installation eines Behinderten-WC im Mitarbeitercasino und der automatische Türöffner/Schließer an einem Aufzug im Bau 24. Herr Birner vom Personalbereich, der Arbeitgebervertreter für Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stellte den Arbeitgeberbericht vor. Darin ging er unter anderem auf die Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein.

Herr Kemper von der Arbeitssicherheit stellte die Feuerwehr-Meldeempfänger vor, die alle gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen sollen, um eine unkomplizierte und sichere Alarmierung zu gewährleisten. Weiterhin stellte er den Einsatz von neuen LED-Leuchten vor. Bei den neuen Leuchten besteht die Möglichkeit, die Lichtstärke über ein Programm zu modulieren. Diese Funktion kann für Räumungsalarme (optische Alarmierung) der Werksfeuerwehr genutzt werden. Zum Abschluss dankte Clarissa Wohlfart allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Interesse.

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