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27.09.2019
Schweinfurt: Umsetzung des Tarifvertrags "T-ZUG"

In seinem neuen Infoblatt vom September 2019 geht der Schaeffler-Betriebsrat Schweinfurt auf die Regelungen und die Umsetzung des Tarifvertrag "T-ZUG" am Standort ein

Der Tarifvertrag "T-ZUG" wurde in der Tarifrunde 2018/2019 für die Metall- und Elektroindustrie bundesweit erkämpft. Beschäftigte mit Kindern, Pflegebedürftigen oder in Schichtarbeit haben seitdem einen tariflichen Rechtsanspruch auf die Wahloption zwischen mehr Freizeit und mehr Geld.

Konkret können die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen dem tariflichen Zusatzgeld von 27,5 % eines Monatsentgelts einmal im Jahr – und acht zusätzlichen freien Tagen wählen. Die nicht für die zusätzlichen freien Tage berechtigten Beschäftigten erhalten automatisch die 27,5 % eines Monatsentgelts ausgezahlt.

Über eine Konzernbetriebsvereinbarung wurde für Schaeffler zusätzlich festgelegt, dass die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ebenfalls einen Anspruch auf die Nutzung von sechs freien Tagen haben, als Alternative zum tariflichen Zusatzgeld von 27,5 %. Im Jahre 2019 meldeten bei Schaeffler in Schweinfurt 1.837 berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umwandlung von Geld in freie Tage an. Das entspricht 14.210 Tagen.

Davon wurden bis 25. September 2019 8.166 Tage (57,46 %) entnommen, 3.625 Tage (25,51 %) angemeldet und noch nicht entnommen, sowie 2.419 Tage (17,33 %) noch nicht angemeldet. Diese 2.419 Tage bitte noch auf konkrete freie Tage bei der
Führungskraft anmelden! Wichtig: Bis zum 31. Oktober 2019 können noch die Anträge gestellt werden, falls man im Jahr 2020 die zusätzlichen freien Tage anstatt des tariflichen Zusatzgelds nehmen möchte. Antragsformulare sind beim Betriebsrat und über die IG Metall-Vertrauensleute erhältlich.

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