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20.03.2020
Schweinfurt: IG Metall vereinbart kurzfristiges Krisenpaket für Metall- und Elektroindustrie

Betriebsrats-Rundbrief Nr. 05: Tarifparteien unterbrechen die laufende Tarifrunde aufgrund der Pandemie – Der Tarifabschluss sichert Beschäftigung, Zuschuss zum Kurzarbeitergeld und regelt Unterstützung für Eltern – Der Tarifvertrag kann zum 31.12.2020 gekündigt werden

Die lG Metall reagiert auf die Corona-Pandemie. "In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Beschäftigten Sicherheiten bekommen", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt am Main. Er begrüßt den Tarifabschluss für Nordrhein-Westfalen. "Wir haben einen Tarifvertrag geschlossen, mit dem Beschäftigung und Einkommen geschützt werden und Eltern sich um ihre Kinder kümmern können, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind. Dieser Abschluss ist ein Beitrag zur Abfederung der Coronakrise und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Mit ihrem schnellen Handeln stellen die Tarifvertragsparteien unter Beweis, wieviel eine durch starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände getragene Tarifpartnerschaft für die Menschen bewegen kann. "Millionen von Beschäftigten wird mit diesem Abschluss die Angst vor massiven Einkommensverlusten durch Kurzarbeit genommen." Die IG Metall kündigte an, solche Branchenregelungen auch in anderen Branchen kurzfristig anzustreben.

Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:

Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem.

– Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern – soweit zwingend erforderlich – mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.

Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vorstand der IG Metall hat zwischenzeitlich das Verhandlungsergebnis gebilligt und unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen die bundesweite Übernahme empfohlen.

Der Betriebsrat schließt heute eine Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit ab, die eine Aufzahlung auf das Nettoentgelt vorsieht!

BLEIBT GESUND!

Norbert Lenhard      Jürgen Schenk                Petra Blumenau
BR-Vorsitzender      Stellv. BR-Vorsitzender    Stellv. BR-Vorsitzende

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