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27.03.2020
Gesamt- und Konzernbetriebsrat: Solidarität in der Krise!

Die Beschäftigten wollen in der Corona-Pandemie vor allem Sicherheit – Politik, Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände sorgen für solidarische Lösungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neben der Politik reagiert auch die IG Metall auf die Corona-Pandemie. „In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Die Beschäftigten wollen Sicherheit. Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände tragen ihren Teil dazu bei.

Bundesweit hat die IG Metall daher kurzfristig Solidartarifverträge abgeschlossen, die bis Ende 2020 gelten. Dadurch sollen „Beschäftigung und Einkommen geschützt werden und Eltern sich um ihre Kinder kümmern können, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind“, betont Jörg Hofmann.

Was sehen die Solidartarifverträge vor?

Besondere Freistellung bei Kinderbetreuungsengpässen
• Ausweitung der tariflichen Freistellungszeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs des Kindes
• Geltendmachung mit einer Ankündigungsfrist von 10 Kalendertagen, bei Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch kürzer

Öffnung des Tarifvertrags T-ZUG
• Acht Tage für Anspruchsberechtigte (Schicht / Pflege / Kinder)
• Sechs Tage T-ZUG für alle anspruchsberechtigten Tarifbeschäftigten, durch Antrag beim Arbeitgeber; Formulare sind beim Betriebsrat oder über S-CONNECT erhältlich

Freistellung für Kinderbetreuung
• 5 Tage Freistellung bei notwendiger Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aufgrund einer behördlichen Schließung der Kindertagesstätte oder der Schule
• Voraussetzung ist, dass andere Instrumente vorrangig genutzt wurden: bestehende staatliche Freistellungsmöglichkeiten wie das Infektionsschutzgesetz (siehe unten), Abbau von Arbeitszeitkonten, tarifliche Freistellungszeit...

Arbeitsplatzsicherung in der Krise
• Unbürokratische Nutzung von Home-Office

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bei den Sozialpartnergesprächen hat die IG Metall eine Verbesserung des Infektionsschutzgesetzes angeregt. Dies hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

• Eltern erhalten nach Prüfung der Berechtigung einen Ausgleich des Verdienstausfalls bei notwendiger Betreuung aufgrund behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen
• Der Entschädigungsanspruch soll ab dem 30.03.2020 entstehen, zunächst für 6 Wochen gelten und 67 Prozent des Verdienstausfalls betragen
• Der Betrag soll auf monatlich 2.016 Euro begrenzt sein
• Die Kinder dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
• Das Antragsverfahren ist noch in Abstimmung mit dem Arbeitgeber

„Wir wollen die Maßnahmen bestmöglich sozial abfedern, um Kündigungen zu verhindern und Einkommensverluste zu begrenzen“, erklärt dazu Norbert Lenhard, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats.

Kollegiale Grüße
Euer Gesamt- und Konzernbetriebsrat

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