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31.08.2020
IG Metall: Kurzarbeit stabilisiert die Beschäftigung in Coronazeiten

Die gewerkschaftliche Forderung nach Ausweitung des Kurzarbeitergelds wurde von der Politik aufgegriffen und sichert Millionen Arbeitsplätze

Die deutsche Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt/BIP) ist im von April bis Juni 2020 drastisch eingebrochen. Das Gleiche gilt für die Summe der geleisteten Arbeitsstunden. Beide sanken um rund 10 Prozent.

Dagegen ging die Zahl der Erwerbstätigen dank der Kurzarbeit vergleichsweise moderat zurück, um lediglich 1,3 Prozent. Wesentlich dafür verantwortlich war die staatliche Kurzarbeit. Sie ermöglicht es Betrieben, bei Unterauslastung ihre Beschäftigten an Bord zu halten. Sie müssen die Mitarbeiter/innen nicht entlassen, sondern die Beschäftigten erhalten – unter bestimmten Voraussetzungen – für arbeitsfreie Tage 60 Prozent (Person ohne Kinder) bzw. 67 Prozent (Person mit Kindern) des Entgelts aus Steuermitteln.

Nachdem sich die Coronakrise hinzieht, wurde die Zahlung des Kurzarbeitergelds nun auf bis zu 21 Monate verlängert. Außerdem wird es bei längerer Kurzarbeit aufgestockt, ab dem 4. Monat auf 70 bzw. 77 Prozent (Person ohne/mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 bzw. 87 Prozent (Person ohne/mit Kindern). Die IG Metall begrüßt diese Verbesserungen ausdrücklich, die wesentlich auf ihre Forderung hin beschlossen wurden. Das Ziel muss sein, wie bei der letzten großen Krise 2008/2009 möglichst viel Beschäftigung zu erhalten. Dabei ist 100 Prozent Kurzarbeit die große Ausnahme. Die meisten Betriebe arbeiten mit einer Auslastung von weit über 50 Prozent, aber können nur mit Kurzarbeit große Entlassungswellen vermeiden.

Die Kurzarbeitsregelung ist für alle von Vorteil: Der Staat bezuschusst Arbeit statt Arbeitslosigkeit, die Beschäftigten bleiben in Lohn und Brot – und bei einem Aufschwung profitieren die Betriebe von ihren bewährten Fachkräften anstatt neu auf Arbeitskräftesuche gehen zu müssen. Wie erfolgreich die Kurzarbeitsregelung ist, zeigt sich daran, dass viele andere Länder diese Regelung in den vergangenen Jahren eingeführt haben. Sogar in den sehr marktwirtschaftlichen USA erkundigten sich Arbeitsmarktexperten nach den deutschen Regelungen. Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie zu den jetzt beschlossenen Veränderungen bieten die beigefügten Verknüpfungen zu den Kurzarbeits-Seiten des DGB und der IG Metall.

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