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25.09.2020
IG Metall: JAV-Wahlen 2020 stehen bevor!

Im Oktober/November 2020 findet die nächste Wahl der Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen statt – Auch bei Schaeffler wird flächendeckend neu gewählt

Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz (Paragrafen 61 bis 71) verankert. Die JAV vertritt die Interessen und Rechte der Jugendlichen und Azubis im Betrieb gegenüber der Betriebsleitung und ist Ansprechpartnerin bei Problemen.

Zu den Hauptaufgaben der JAV gehören:

•Die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen überwachen.
•Die Qualität der Ausbildung überwachen, ob beispielsweise Azubis ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen oder ungerecht behandelt werden.
•Maßnahmen für Azubis beantragen, beispielsweise die Übernahme nach der Ausbildung.
•Die Integration ausländischer Jugendlicher und Azubis zu fördern.

Was tut die JAV für junge Beschäftigte?

Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind Fachleute in Sachen Ausbildung: Gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat setzen sie sich für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Die JAV kümmert sich um:

•Eine gute Ausbildung. Im Berufsleben steigen die Anforderungen. Da muss die Qualität der Ausbildung stimmen.
•Unterstützung im Azubi-Alltag. Ärger in der Ausbildung, Einschüchterungen und andere Alltagsprobleme: Wer alleine kämpft, kann seine Interessen nicht durchsetzen. Die JAV bietet Unterstützung und steht fest an der Seite der Azubis.
•Übernahme. Viel lernen und dann kein Job? Das darf nicht passieren! Die JAV kümmert sich um die Übernahme nach der Ausbildung, möglichst in feste Jobs, gemäß IG Metall-Tarifvertrag.
•Deine Rechte. Stimmt die Ausbildungsvergütung? Kann ich Bildungsurlaub nehmen? Muss die Chefin oder der Chef Ausbildungsmittel oder Fahrgeld-Zuschuss zahlen? Die JAV hat den Überblick über alles, was den Azubis zusteht.

Wer darf wählen – und wie wird man JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind – oder die in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer unter 25 Jahre alt ist und sich im Betrieb aktiv für die Rechte und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen möchte, kann sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen. Kandidieren darf, wer am Tag des Beginns der Amtszeit der neu gewählten JAV das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist. Wer kandidieren möchte, kann sich an die amtierende JAV oder den Betriebsrat wenden. Dort gibt es alle notwendigen Informationen.

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