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06.10.2020
DGB: Der Mindestlohn wirkt – jetzt auf 12 Euro erhöhen!

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) belegt die Lohnstatistik die Wirkung des Mindestlohns – Die Gewerkschaften fordern eine deutliche Erhöhung zur Armutsbekämpfung

Der Mindestlohn hat sich in Deutschland bewährt und muss deutlich erhöht werden (Symbolfoto: Wikimedia Commons)

Zur Armutsbekämpfung: Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro nötig

Das Lohngefälle zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland nimmt erstmals seit Jahren wieder ab. Dies belegt eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2018. Die Statistiker führen dies auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zurück, der seit Januar 2015 gilt.

Der Gesetzgeber schreibt seit 1. Januar 2020 einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde vor. Zuvor lag er bei 9,19 Euro. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dazu am Montag in Berlin: „Das sind gute Nachrichten – allen Unkenrufen zum Trotz: Der Mindestlohn wirkt. Jetzt geht es darum, ihn armutsfest zu gestalten und auf 60 Prozent des durchschnittlichen mittleren Einkommens anzuheben. In Deutschland entspricht dies aktuell 12 Euro. Dennoch ist klar, dass der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung sein kann. Wir wollen zuallererst gute Tariflöhne.“

Körzell führte weiter aus: „Dafür ist wichtig, dass die Tarifbindung gestärkt wird. Dies ist auch Aufgabe der Politik, die öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben sollte. Zudem sollte die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.“ Darüber hinaus müssten die Kontrollen deutlich ausgeweitet und die dafür zuständigen Stellen personell aufgestockt werden, um ein Unterlaufen des Mindestlohns durch die Arbeitgeber zu verhindern. „Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, so Körzell. „Dafür braucht die Behörde aber deutlich mehr Personal.“ Der geplante Stellenaufwuchs müsse schnell realisiert werden. Generell sollten Beschäftigten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls anzeigen.

Hartz IV trotz Vollzeit-Job: Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht

Im April 2020 (aktuellere Zahlen liegen nicht vor) waren 962.000 Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Hilfen vom Jobcenter angewiesen. 894.000 von ihnen haben in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet, 504.000 waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt; 105.000 davon sogar in einem Vollzeitjob. Das sind zwar etwas weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres, was insbesondere auf die Anhebung des Mindestlohns zurückzuführen ist. Auch Verbesserungen beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag sowie beim Wohngeld können sich hier auswirken. Dennoch sind es immer noch viel zu viele, die von ihrem Lohn nicht leben können.

335.000 Personen, die Hilfen aus Hartz IV beantragen müssen, waren in Teilzeit beschäftigt - oft nicht freiwillig. Viele würden gerne mehr arbeiten und damit auf aufstockende Leistungen verzichten, können den Wunsch aber nicht umsetzen, weil der Arbeitgeber die Arbeitskosten zu Lasten der Beschäftigten senken will. Der größte Teil derer, die trotz Beschäftigung auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, sind Minijobber*innen. So hatten 404.000 Leistungsempfänger nur einen Minijob. Diese Gruppe ist am stärksten dem Risiko des Niedriglohns ausgeliefert. Weil Minijobs nachweislich nur im Ausnahmefall eine Brücke in eine reguläre Beschäftigung darstellen und häufig keine soziale Absicherung bieten, fordert der DGB, Minijobs in sozialversicherte Beschäftigung zu überführen.

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