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13.04.2021
IG Metall: Mitgliedervorteil für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter!

Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind sowie mindestens 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind

Extrazahlung für IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit

Um diese Extrazahlung zu erhalten, muss ein Mitglied rechtzeitig einen persönlichen Antrag (per Post oder E-Mail) an den Verleiher stellen. Die Mitglieder müssen den Antrag jeweils rechtzeitig zum Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, entweder per Post oder per E-Mail stellen.

Dem Antrag muss eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung beigefügt werden, die sich das Mitglied eigenständig über das Selfservice-Portal auf igmetall.de (www.igmetall.de/anmelden) herunterladen oder über die Geschäftsstelle beziehen kann. Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der jeweiligen Antragstellung nicht vor dem 19. Mai bzw. dem 19. Oktober ausgestellt sein.

So lässt sich der IG Metall-Mitgliedervorteil konkret nutzen

Das bedeutet: Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni gestellt werden. Für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November gestellt werden. Für die fristgerechte Antragstellung muss der Posteingang/E-Mail-Eingang spätestens am 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.

Alle wichtigen Informationen dazu hat die IG Metall im "Spickzettel Mitgliedervorteil Leiharbeit" zusammengestellt. Die aktuellen Mitgliedervorteile sind ein weiterer guter Grund für Leihbeschäftigte, der IG Metall beizutreten. Alle relevanten Informationen dazu finden sich auf dieser Seite: www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit. IG Metall: Wer drin ist, ist besser dran!

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