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19.04.2021
Herzogenaurach: Covid-19-Testzentrum- und Impfung, Corona-Arbeitsschutzverordnung, Kurzarbeit, Schwerbehindertenvertretung, Tarifrunde 2021, Abschied

Betriebsratsaushang Nr. 11/2021: Der Betriebsrat von Schaeffler in Herzogenaurach informiert die Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Entwicklungen

Covid19-Testzentrum in Herzogenaurach

Das Covid19-Testzentrum befindet sich in der G16 am Standort HZA (LINK). Die Terminvergabe erfolgt entweder über den Schaeffler Health Coach (LINK) oder über diesen LINK. Wenn für Mitarbeitende aufgrund der technischen Ausstattung eine eigenständige Terminvergabe nicht möglich ist, kann eine Terminvergabe auch über die jeweilige Führungskraft erfolgen (LINK).

Impfstraßen gegen Covid19 in HZA

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Installierung von Impfstraßen in der G38 und in der G42 (LINK). Geplant ist, den Mitarbeitenden ab Mitte/Ende Mai nach einer Priorisierung eine Impfung gegen Covid19 anzubieten. Der Krisenstab HZA ist hier in enger Abstimmung mit Behörden und internen Stellen bzgl. der Organisation. Terminvergabe wird dann ebenfalls u. a. über den Schaeffler Health Coach (LINK) erfolgen. Offizielle Informationen mit Beginn und Priorisierung erfolgen über den Arbeitgeber.

Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Seit dem 27.01.2021 ist die neue Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese beinhaltet grundsätzlich folgende neue Regelungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice (bei Homeoffice-fähigen Arbeitsplätzen) anzubieten. Mitarbeitende sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.

Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen. Des Weiteren müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Bei Schaeffler gilt außerdem: Mitarbeiter, deren Aufgaben nur unter 1,5 m Abstand durchgeführt werden können, bekommen vom Arbeitgeber eine FFP2-Maske gestellt. Auch muss für die geplante Anwesenheit im Büro im Vorfeld ein Antrag per Workflow gestellt werden, der dann durch die Führungskraft genehmigt werden muss (LINK).

In den Raucherpausen sollen Mitarbeitende wegen der kurzzeitigen Abnahme der Mund-Nasen-Maske den Abstand maximieren. Außerdem soll grundsätzlich vermieden werden, anderen Personen face-to-face gegenüber zu stehen. Die Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 wurde nun bis zum 30.06.2021 verlängert (LINK). Informationen finden Sie im Internet (LINK) und im S-Connect (LINK). Unabhängig von der neuen Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 behält die KBV „Mobiles Arbeiten“ Gültigkeit (LINK).

Verstöße von Mitarbeitenden, Führungskräften und Teamleitern gegen die Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 und/oder gegen die Maskentragepflicht können mit hohen Geldstrafen bzw. mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Der Gesundheitsschutz von uns allen muss oberste Priorität für jeden haben!

Kurzarbeit

Derzeit befinden sich noch 3 Bereiche in Kurzarbeit. Für diese Bereiche ist nach wie vor der Referenzwert gültig. Für Bereiche, die sich nicht mehr in Kurzarbeit befinden, ist die Rahmenbetriebsvereinbarung zur Einführung und Durchführung eines Arbeitszeitkontos (LINK) gültig. Weitere Betriebsvereinbarungen, die für den Standort HZA (inkl. Erlangen und Nürnberg) gültig sind, sind im S-Connect zu finden (LINK).

Informationen der Schwerbehindertenvertretung

Trotz der Entschleunigung durch die Pandemie rast das Jahr gefühlt wie ein Formel 1 Auto. Auch bei Schaeffler ist es so: Ständig stehen Veränderungen an, mit denen sich die Mitarbeitenden erst einmal auseinandersetzen müssen. Nichts ist also so konstant wie die Veränderung. Dies muss nicht immer negativ sein. Denn Veränderung heißt auch Weiterentwicklung. Schaeffler sollte es jedoch mit uns zusammen machen. So sollte Schaeffler auch bei allen anstehenden Veränderungen immer die Mitarbeitenden mit Handicap einbeziehen. Hierbei ist nicht nur auf die ggf. vorhandenen Ausfallzeiten zu achten, sondern vielmehr auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche diese Mitarbeitenden mitbringen. Deshalb fordern wir nicht nur den Erhalt der behinderten- und leidensgerechten Arbeitsplätze, sondern auch den Ausbau solcher Arbeitsplätze. Schaeffler muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und als Vorbild für Mitarbeitende und Kunden agieren (LINK).

Tarifrunde 2021

Die Tarifkommission wird am 21.04.2021 über den Abschluss für Bayern entscheiden (LINK).

Abschied

Wir bedanken uns bei unserer engagierten Jugendvertreterin Jasmin Gebhardt für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und wünschen ihr für ihre neue Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.

Bei Fragen/Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Betriebsräte in Herzogenaurach.

Hanna Köhler, Tel. +49-9132-82-1273
Grigore Beutura, Tel. +49-9132-82-88611
Andrea Grimm, Tel. +49-9132-82-4822

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