Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt vom 07.06.2021 über die Corona-Beihilfe 2021 in der Metall- und Elektroindustrie Bayern
Corona-Beihilfe
Die Arbeitnehmer erhalten mit der Juniabrechnung 2021 eine Corona-Beihilfe in Höhe von
500,00€
Auszubildende 300,00€.
Teilzeitarbeitnehmer haben einen anteiligen Anspruch auf die Auszahlung der Corona-Beihilfe (Stichtag Juni 2021).
Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten für jeden Monat, in dem sie sich im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 noch in der Arbeitsphase befunden haben, ein Sechzehntel der Corona-Beihilfe.
Der Anspruch reduziert sich für jeden Monat im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021, für den nicht mindestens zwei Wochen Anspruch auf Entgelt oder Ausbildungsvergütung, auf Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsverdienstes, auf Urlaubsentgelt oder auf Kurzarbeitergeld besteht, um ein Sechzehntel.
Mutterschutzzeiten, Kurzarbeit oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führen nicht zu einer Kürzung.
Die Corona-Beihilfe ist steuer- und abgabenfrei (bis 1.500€ gem. §3 Nr. 11a EstG).