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05.07.2021
Schweinfurt: Tarifliches Zusatzgeld T-ZUG

Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt vom 05.07.2021 über die Modalitäten des tariflichen Zusatzgeldes

T-ZUG

Das tarifliche Zusatzgeld T-ZUG wird seit 2019 einmal jährlich als prozentualer Betrag mit 27,5% eines durchschnittlichen Monatsverdienstes zum Stichtag 31. Juli ausgezahlt.

Anspruchsberechtigt sind alle Tarifbeschäftigte, inklusive befristeten Mitarbeitern, mit einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten, welche zum Auszahlungstag in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen.

Besteht bei Vollzeitbeschäftigten kein vollständiger Anspruch auf Zahlung des Entgelts innerhalb des zurückliegenden Betrachtungszeittraums, wird das tarifliche Zusatzgeld anteilig gekürzt. Im Austrittsjahr besteht der Anspruch anteilig. Die Berechnung des tariflichen Zusatzgeldes erfolgt dabei ähnlich der Urlaubsgeldberechnung.

Haben Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Umwandlung des Zusatzgeldes in Freistellungzeit wahrgenommen, dann entfällt diese Auszahlung des T-ZUG. Mitarbeitende in Altersteilzeit haben einen anteiligen Anspruch (50%) auf das tarifliche Zusatzgeld sowohl in der Aktiv- als auch in der Passivphase der ATZ.

Die Auszahlung des ZUB verschiebt sich heuer (einmalig) in den Oktober. Dazu werden wir wieder zeitnah informieren.

Der Erfolg einer starken Interessensvertretung!

Euer Betriebsrat – Entgeltteam

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