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10.11.2021
Schweinfurt: Weihnachtsgeld 2021 – dank starker Interessenvertretung

Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt vom 10.11.2021 über die tarifliche Jahressonderzahlung

Weihnachtsgeld 2021

Sofern der tarifliche Arbeitnehmer* zum Auszahlungszeitpunkt am 30.11.2021 in einem Arbeitsverhältnis steht und dem Unternehmen ununterbrochen 6 Monate angehört, steht ihm die tarifliche Sonderzahlung „Teil eines 13. Monatseinkommens“ zu.

Ausgenommen sind Arbeitnehmer, welche zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben. Ferner sind Arbeitnehmer ausgenommen, bei denen ihr Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt zuvor endet. Für Altersteilzeitler besteht im Jahr des Wechsels in die ATZ ein Anspruch auf den tariflichen Teil eines 13. Monatseinkommens, zeitanteilig und monatsgenau zum Wechselzeitpunkt.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht, erhalten keine Leistungen. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie eine anteilige Leistung. Bei Mitarbeiterinnen, die unter das Mutterschutzgesetz fallen, sowie bei erkrankten Arbeitnehmer ruht das Arbeitsverhältnis nicht.

Arbeitnehmer, die im Laufe des Kalenderjahres wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Erreichen der Altersgrenze oder aufgrund Kündigung zwecks Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes aus dem Beruf ausscheiden, erhalten eine anteilige Leistung.

Höhe der Sonderzahlung:

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25 v.H. eines Monatsverdienst
  • Nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit 35 v.H. eines Monatsverdienst
  • Nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit 45 v.H. eines Monatsverdienst
  • Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55 v.H. eines Monatsverdienst

Berechnung analog Urlaubsgeldberechnung §18MTV C

*Vereinfachung des Begriffes, gilt gleichermaßen für m/w/d

Der Erfolg einer starken Interessenvertretung

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