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29.11.2021
Schweinfurt: Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgelds

Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt vom Dezember 2021 über das Urlaubsgeld für 2022

Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgelds

Neuregelung ab 2022

Das Urlaubsentgelt wird, aufgrund der Harmonisierung aller deutschen Standorte im Schaeffler-Konzern, ab 2022 hälftig gemäß den individuellen Anspruchsvoraussetzungen an 2 fest fixierten Auszahlungszeitpunkten gewährt. Die Auszahlung für das 1. Halbjahr erfolgt mit der Juniabrechnung 2022 und die Auszahlung für das 2. Halbjahr mit der Dezemberabrechnung 2022. Die bisherige Regelung zur „Vorauszahlung“ ist mit dieser Neuvereinbarung hinfällig.

Jeder Arbeitnehmer hat nach §18 Manteltarifvertrag Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Ergänzend zu den tariflichen Bestimmungen wirkt eine Betriebsvereinbarung.

Der gesetzliche und tarifliche Urlaub beträgt bei Vollbeschäftigung in Summe 30 Tage. Eine Reduzierung der Anzahl der Urlaubstage bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis oder bei verkürzter Vollzeit ist möglich.

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem 1,5-fachen durchschnittlichen Arbeitsverdienst – jedoch ohne Mehrarbeitsvergütung und -zuschläge, den der Arbeitnehmer in den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Bei Verdiensterhöhung nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgeltes außer Betracht.

Der Erfolg einer starken Interessensvertretung:
Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, IG Metall

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