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18.01.2022
Herzogenaurach: Antrag auf erweiterte tarifliche 6-Tage-Freistellungszeit

Der Betriebsrat von Schaeffler in Herzogenaurach informiert die Kolleginnen und Kollegen über die Umsetzung des Tarifvertrags T-ZUG

Antrag auf erweiterte tarifliche Freistellungszeit (6 - Tage)
(nur für tarifliche Mitarbeitende)

Ich beabsichtige für das kommende Jahr die erweiterte tarifliche Freistellungszeit in Anspruch zu nehmen.

Mir ist bewusst, dass durch die Inanspruchnahme der Freistellungszeit der Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld (27,5 % eines Monatsverdienstes) nach TV T-ZUG entfällt.

Der Antrag ist ab dem 01.11.2021 eines Jahres bis zum 31.01.2022 für das Folgejahr einzureichen.

Wir bitten Sie, den Antrag per E-Mail an: HR-Services-DE(at)schaeffler(dot)com oder postalisch an HR Services, Poststelle SWE (Hauspost) bzw. Schaeffler Tech. AG & CO. KG, HR Services, Georg-Schäfer-Straße 30, 97421 Schweinfurt zu senden.

Der Freistellungsanspruch beträgt sechs Tage für Arbeitnehmer*innen, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf fünf Tage pro Woche verteilt.

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben und versichere, dem Arbeitgeber etwaige Änderungen der o. g. Voraussetzungen, die vor einer Entscheidung über meinen Antrag eintreten, mitzuteilen.

 

Erläuterung

Der Anspruch auf Wandlung des tariflichen Zusatzgeldes in tarifliche Freistellungszeit besteht für alle grundsätzlich anspruchsberechtigten Mitarbeitenden auf das tarifliche Zusatzgeld entsprechend der vereinbarten örtlichen Betriebsvereinbarung zur Öffnung.

1. Der Freistellungsanspruch beträgt hierbei 6 Tage für Arbeitnehmer*innen, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt und die nicht die besonderen Voraussetzungen auf 8 Tage erfüllen (Schichtarbeit/Pflege naher Angehöriger/Kind unter 8 Jahren).

Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf weniger als 5 Tage, ergibt sich ein anteiliger Freistellungsanspruch (Beispiel: 4-Tage-Woche bedeutet, umgerechnet auf die 6 Tage: 5 Tage x 4 Tage = 4,8 Tage).

Die Inanspruchnahme der tariflichen Freistellungszeit erfolgt in Form von ganzen freien Tagen. Ergeben sich anteilige Freistellungstage werden diese in Zeitguthaben umgewandelt und dem Zeitkonto gutgeschrieben.

2. Die Antragsstellung erfolgt vergleichbar zu Urlaubstagen. Von Mitarbeitenden nicht beantragte Freistellungstage werden mit der Januarabrechnung des Folgejahres ausbezahlt.

3. Beschäftigte in Altersteilzeit sind von diesen Regelungen ausgenommen.

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