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20.12.2022
Von: AC
Vergünstigungen und Anhebungen 2023

Das neue Jahr steht vor der Tür, und mit ihm neue oder erhöhte Hilfen für Arbeitnehmer*innen und Privathaushalte. Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat gibt einen kurzen Überblick und wünscht ein frohes neues Jahr.

 

Entgelterhöhung in zwei Stufen und 3000 Euro

In der Metall- und Elektroindustrie haben wir ein neues Ergebnis erzielt: jeweils im Frühjahr 2023 und 2024 werden 1500 Euro Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Dazu kommen 5,2 Prozent Erhöhung ab Juni 2023, dann weitere 3,3 Prozent ab Mai 2024. Die Erhöhungen haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

 

Homeofficepauschale

Im kommenden Jahr können bis zu 1000 Euro für Tage erstattet werden, an denen man ausschließlich zuhause gearbeitet hat. Für jeden Tag werden fünf Euro geltend gemacht.

 

Erhöhte Einkommensgrenze für Midi-Jobs

Mit dem Jahreswechsel wird der Übergangsbereich auf 2.000 Euro angehoben. Der Sozialbeitrag beträgt hier nur 28 Prozent, die ausschließlich von dem oder der Beschäftigten übernommen werden.

 

Höherer Ausbildungsfreibetrag

Volljährige Azubis, die nicht mehr zuhause wohnen, können sich auf einen jährlichen Freibetrag von 1.200 Euro freuen: eine Anhebung von mehr als 250 Euro!

 

Leichte Erhöhung der Rente

Die Rente wird zum 1. Juli laut Entwurf des diesjährigen Rentenversicherungsberichts um etwa 3,5 Prozent ansteigen. Das gilt für Altersrenten ebenso wir für gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Damit gleichen sich auch die Renten zwischen Ost und West weiter an: im Osten steigen die Renten um etwa 4,2 Prozent. Der genaue Prozentsatz wird im Frühjahr bestimmt.

 

Änderungen beim Hinzuverdienst für Rentner*innen

Wer mit einer Altersrente weniger als 3 Stunden am Tag arbeitet, hat keine Obergrenze mehr für den Hinzuverdienst. Mit einer vollen Erwerbsminderung sind es immerhin 17.823,75 Euro, fast das Dreifache der bisherigen Obergrenze. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird der mindestens zulässige Hinzuverdienst auf 35.647,50 Euro angehoben. Bei den Knappschaftsausgleichsleistungen gilt ab Januar eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro. Dazu zählen im neuen Jahr auch Einnahmen aus kommunalen Ehrenämtern und Ehrenämtern der sozialen Selbstverwaltung. Die bisherige Ausnahmeregelung endet nun endgültig mit dem 31.12.2022.

 

Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme

Relevant für Unternehmen wie für Privatpersonen sind die Energiepreisbremsen. Privathaushalte können für das nächste Jahr eine Strompreisdeckelung von 40 Cent pro Kilowattstunde erwarten, in Bezug auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Dasselbe gilt für Gas mit einer Deckelung von 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es sogar nur 9,5 Cent. Die Preisbremsen greifen ab März, gelten aber rückwirkend auch für den Januar und den Februar.

 

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2023 250 Euro im Monat pro Kind. Der Höchstbetrag für einen Kinderzuschlag für Alleinerziehende und finanziell schwache Familien wird ebenfalls auf 250 Euro monatlich angehoben.

 

Deutschlandticket

Bahnfahren wird günstiger: das Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr soll voraussichtlich ab dem 1. April nur noch 49 Euro kosten. Es wird als Abonnement angeboten werden, das monatlich kündbar ist.

 

Was sich auch ändern könnte:

Leiharbeiter*innen haben ein Recht auf Ausgleich

Verdient ein*e Leiharbeiter*in deutlich weniger als die angestellten Kolleg*innen, muss dies ausgeglichen werden. Das kann beispielsweise durch mehr Urlaubstage oder weniger Arbeitszeit geschehen. So lautet ein neues Urteil des Europäische Gerichtshofs, das besagt, dass schlechtere Konditionen von Leiharbeiter*innen verhältnismäßig ausgeglichen werden müssen. Wann und wie genau das Urteil im deutschen Recht implementiert wird, steht noch nicht fest. Das Urteil könnte sich aber maßgeblich auf die Tarifverträge der Leiharbeiter*innen auswirken.

 

Kommt die Viertagewoche?

Bei einer globalen Studie haben 33 Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen ihren Angestellten bei gleicher Lohnfortzahlung die Arbeitszeit „sinnvoll“ gekürzt. Das reduzierte nicht nur die Kündigungen und Fehlzeiten, sondern steigerte auch die Produktivität, wie die Geschäftsführerin der „4 Day Week Global“-Stiftung berichtet. Alle teilnehmenden Unternehmen wollen das Modell beibehalten. Das bestätigt einen allgemeinen Trend. Unternehmen ziehen zunehmend in Betracht, solche Modelle anzubieten und ihre Attraktivität für Angestellte zu steigern. Auch wenn hier in der näheren Zukunft keine Gesetzgebungsmaßnahmen oder konkrete Absprachen in der Metallbranche zu erwarten sind, ist die Entwicklung durchaus mit Interesse zu beobachten.

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