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27.01.2023
Von: IGM, AC
Tarifabschluss in der Leiharbeit

Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte steigen für eine Laufzeit von 15 Monaten deutlich: ab April sechs Prozent mehr in der EG 9, in den unteren Entgeltgruppen (EG 3 und 4) sogar 9,25 Prozent. Anfang nächsten Jahres wird es je nach Eingruppierung eine zusätzliche Anhebung um drei bis 3,5 Prozent geben.

Neue Entgelttabelle für Leihbeschäftigte. Tabelle: IG Metall Bayern.

Nachdem die Löhne für die unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b durch den angehobenen Mindestlohn im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden waren, kommt im April 2023 die Tariferhöhung für alle Leiharbeiter*innen. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit (Entgeltgruppe 1) beträgt dann 13 Euro in der Stunde.

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie

Die DGB-Gewerkschaften hatten neben einer prozentualen Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah gekündigt und neu verhandelt werden. Die IG Metall hat solche Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Leihbeschäftigten in ihren Industriebranchen durchgesetzt.

Jetzt Diskussion über Tarifergebnis

Das Verhandlungsergebnis wird zum 22. Februar 2023 rechtswirksam. Jetzt wird das Verhandlungsergebnis mit den Mitgliedern und in der zuständigen Tarifkommission der IG Metall diskutiert.

In der Leiharbeit führen neben der IG Metall auch die weiteren sieben Mitgliedsgewerkschaften des DGB als Tarifgemeinschaft gemeinsam die Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitgebern – dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der mehr als 800.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

Ab 2023 bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil

Neben den Tariferhöhungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft auch deutliche Verbesserungen beim Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder erreicht: Ab November 2023 steigt die Extra-Zahlung zum Weihnachtsgeld um 150 Euro. Statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Dauer der Betriebsangehörigkeit) gibt es dann 250 bis 500 Euro obendrauf. Das macht zusammen mit der Extra-Zahlung zum Urlaubsgeld statt bisher bis zu 700 Euro dann bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil im Jahr.

Für den Mitgliedervorteil reichen ab November 2023 zudem 6 statt wie bisher 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft aus. Das heißt: Wer dann in die Gewerkschaft eintritt, muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, sondern kann schon nach einem halben Jahr die Extra-Zahlung für Gewerkschaftsmitglieder zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beantragen.

Kurzarbeitergeld

Für Beschäftigte in Leiharbeit besteht noch bis 30. Juni 2023, die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beziehen. Somit müssen Leiharbeitnehmer*innen auch bei betrieblichen Problemen in Folge der Krise nicht zwangsläufig abgemeldet oder sogar gekündigt werden. Vielmehr kann der Verleiher als Arbeitgeber für die Betroffenen Kurzarbeit beantragen. Sie können weiterhin parallel mit der Stammbelegschaft in Kurzarbeit gehen. Damit kann einem künftigen Fachkräftemangel vorgebeugt werden und die Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen ist gesichert.

Ausführliche Informationen zum Thema Kurzarbeit findet man unter dem zweiten Link.

Die näheren Informationen zum Tarifabschluss sind im dritten Link in 12 Sprachen übersetzt.

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