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15.11.2013
Wuppertal: Nur noch wenige Tage bis zur Abstimmung über den Interessenausgleich!

Entgegen manch anderslautendem Gerücht ist in Wuppertal noch nichts entschieden. Sondern es geht jetzt darum diese Entscheidung miteinander zu diskutieren und dabei die Folgen für die Arbeitsplätze am Standort und die Menschen zu berücksichtigen.

Natürlich haben die Verhandlungspartner (auf unserer Seite mit Betriebsrat und IG Metall) in den Verhandlungen ein Ergebnis erzielt.

Natürlich haben beide Seiten dieses Eckpunktepapier als Ergebnis der Verhandlungen unterschrieben. Schließlich wollen beide Seiten, wenn es ans Ausformulieren geht nicht, dass der jeweils andere sich an einzelne Punkte der Vereinbarung "nicht mehr erinnert".

Natürlich steht damit das Ergebnis fest und die inhaltlichen Pflöcke für den Interessenausgleich sind gesetzt. Aber es ist dabei wie aktuell bei den Koalitionsverhandlungen. Nach wochenlangen Verhandlungen mit der CDU/CSU wird die SPD letztlich nur zustimmen wenn die Mehrheit der Mitglieder dies unterstützt.

Natürlich wird ein vereinbarter Interessenausgleich erst dann rechtswirksam, wenn die Unterschriften von beiden Seiten unter die Vereinbarung gesetzt sind.

Und genau diese Entscheidung, ob der Betriebsrat seine Unterschrift leistet und damit die vereinbarten Eckpunkte rechtswirksam werden, hängt davon ab wie die Abstimmung unter der Belegschaft ab dem 21.11.2013 ausgehen. 


Auf den Punkt gebracht entscheidet die Belegschaft in Wuppertal darüber:

Entweder gibt es mit dem Interessenausgleich eine Perspektive für den Standort, mit klaren Aussagen zur Zukunft und den Produkten am Standort, aber auch mit harten und sehr schmerzlichen Einschnitten.

oder

Bei Ablehnung der Eckpunkte durch die Belegschaft geht der Standort Wuppertal, die Arbeitsplätze und die Belegschaft einer sehr ungewissen Zukunft entgegen, mit drastisch härteren Einschnitten, massiven Produktverlagerungen und einem enormen know how Verlust. Die Zukunftschancen des Standortes sind damit deutlich geschwächt.

Diese Entscheidung ist erst getroffen, wenn die Belegschaft abgestimmt hat.


Warum wird überhaupt abgestimmt. Wieso wird, obwohl es rechtlich nicht notwendig ist, in diesem Fall ein Votum der Beschäftigten eingeholt?

Der Grund hierfür liegt in wesentliche Regelungsbestandteilen der Eckpunktevereinbarung. Um die von der Geschäftsleitung geforderte Wirtschaftlichkeit des Standortes sicher zu stellen sind erhebliche Verbesserungen in der Produktivität, Qualität und Liefertreue zwingend. Diese können auf Basis der vom Betriebsrat durchgeführten Beschäftigtenbefragung nur durch die Kolleginnen und Kollegen in den Büros und den Werkstätten eingebracht werden. Es gilt die vielen Ideen gemeinsam umzusetzen und aktiv an der Zukunft des Standortes zu arbeiten.

Diese Bereitschaft an der Verbesserung des Standortes gemeinsam zu arbeiten ist ein wichtiger Teil der Abstimmung.

 

 

 

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